Liebe Kunden/ innen, liebe Freunde,

dass im Nationalrat beschlossene Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beinhaltet Änderungen der motorbezogenen Versicherungssteuer auch bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen & Hybridfahrzeugen die mit 01.04.2025 wirksam werden. Der Beschluss gilt für alle bestehenden und neuen Fahrzeuge.

Die Basis für die Berechnungen sind immer die Zulassungsdaten des Fahrzeuges.

Fristen und Vorgaben

Das Gesetz sieht eine Umsetzungsfrist bis Oktober 2025 (mit einer Frist zur Steuerabfuhr bis spätestens 17.12.2025) vor. Dies bedeutet, dass es für alle betroffenen KFZ-Besitzer in Abhängigkeit von der Umsetzung jedenfalls zurNachverrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für den Zeitraum zwischen 01.04.2025 und der tatsächlichen Umsetzung kommen wird.

Leider handelt es sich hier um keinen Aprilscherz.

Herzlichen Gruß und trotz Schlechtwetterfront ein angenehmes Wochenende.

Ihr Buchanan & Partner Team