Das Ende der Gebührenbefreiung
2024 im Rahmen des Wohnbaupakets beschlossen, hat sie nun ihr vorläufiges Ende erreicht: Die temporäre Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren beim Immobilienkauf in Österreich läuft mit 30. Juni aus. Wir haben kurz zusammengefasst, unter welchen Voraussetzungen noch von der Gebührenbefreiung profitiert werden kann.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Wer in Österreich nach dem 31. März 2024 eine Immobilie käuflich erworben hat, konnte unter bestimmten Voraussetzungen die Gebührenbefreiung beantragen.
- Welche Gebühren sind betroffen? Die 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr (Eigentum) und die 1,2 % Pfandrechtseintragungsgebühr (bei Krediten).
- Höchstgrenze für die Befreiung: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro kann die Befreiung vollständig beantragt werden. Übersteigt der Preis der Immobilie diesen Wert, fällt für den Teil über 500.000 Euro die reguläre Gebühr an. Bei Immobilien über 2.000.000 Euro entfällt die Befreiung gänzlich.
- Voraussetzungen für die Beantragung: Es besteht ein dringendes Wohnbedürfnis, die Immobilie muss somit für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt werden. Stichtag für das Einlangen des Eintragungsantrags am Grundbuchsgericht ist der 30. Juni 2026.
Für alle Anträge, die ab dem 01.07.2026 beim Grundbuchsgericht einlangen, kann somit keine Gebührenbefreiung mehr geltend gemacht werden. Das Datum des Kaufs bzw. der Kreditvertragsunterzeichnung spielt dabei keine Rolle und eine Verlängerung der Maßnahme ist aus aktueller Sicht nicht geplant (Quelle: Bundesministerium Justiz).
Anpassung des Leitzins
Was sich bereits abgezeichnet hatte, wurde am 11. Juni Gewissheit: Die Europäische Zentralbank (EZB) erhöhte den Einlagenzinssatz nach mehr als zwei Jahren von zuvor 2,0% auf 2,25%. Die Erhöhung war eine Reaktion auf die gestiegene Inflation in der Eurozone. Der Hauptrefinanzierungssatz (Leitzins) liegt nach der Erhöhung bei 2,40%. Ziel der Zinsanpassung seitens der EZB ist eine Eindämmung der Inflationsrate. Gleichzeitig bringt die Erhöhung einen Anstieg der Kosten bei Fremdfinanzierung, da Kredite nicht nur für Firmen, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher teurer werden. Ob die EZB weitere Erhöhungen für 2026 plant, bleibt offen (Quellen: IMF, European Central Bank).