Immer Pech oder Mythos: Ist Freitag, der 13., wirklich ein Unglückstag?

Über 3 Millionen ausgewertete Schadensfälle belegen, Freitag, der 13., ist statistisch ein ganz normaler Tag. Doch der Aberglaube hält sich hartnäckiger als die Statistik. Lesen Sie, was die Zahlen sagen und worauf Sie bei Ihrem Versicherungsschutz lieber setzten sollten.

Woher kommt der Aberglaube?

Die Angst vor dem Freitag, dem 13., hat tiefe Wurzeln. Die Zahl 13 gilt in der westlichen Tradition seit Jahrhunderten als Unglückszahl, vom christlichen Glauben (13 Gäste beim letzten Abendmahl) bis zur nordischen Mythologie. Der Freitag wiederum wurde historisch mit Unglück verbunden: Im christlichen Kontext ist er der Tag der Kreuzigung, in anderen Überlieferungen der Tag, an dem Eva Adam den Apfel reichte. Die Kombination aus beidem hat sich über Generationen zu einem kulturellen Reflex entwickelt.

Psychologen nennen den Mechanismus dahinter den Bestätigungsfehler:

Passiert an diesem Tag etwas Negatives, registrieren und erinnern wir uns daran besonders stark. Positive oder neutrale Erlebnisse am selben Datum verblassen dagegen schneller. Wir haben also ein verzerrtes Bild, das den Mythos am Leben erhält – ganz unabhängig davon, was die Zahlen tatsächlich zeigen.

Passieren mehr Unfälle an diesen Unglücksfreitagen?

Die kurze Antwort: Nein. 

Eine Auswertung von über 3,1 Millionen Schadensfällen aus den Bereichen Fahrzeug- und Sachversicherung liefert eine klare Antwort. Im untersuchten Zeitraum trat das vermeintliche Unglücksdatum 17 Mal auf. Die Zahl der Schadensmeldungen lag dabei nur minimal über dem Tagesdurchschnitt. Das ist eine Abweichung, die innerhalb normaler Schwankungsbreiten liegt. Das heißt:

Freitag, der 13., ist statistisch kein Unglückstag!

Fun Fact:

Oft passiert genau das Gegenteil. Viele Menschen sind an diesem Datum besonders aufmerksam. Sie fahren vorsichtiger, meiden riskante Tätigkeiten und sind wachsamer als sonst. Die subjektive Überzeugung, in Gefahr zu sein, führt also zu umsichtigerem Verhalten. Der Aberglaube führt somit in gewisser Weise sogar zu mehr Schutz, statt mehr Schaden.

Die faktischen Spitzenreiter

Ein Blick in die Zahlen zeigt, wo die echten Risikospitzen liegen. Und die haben wenig mit Kalenderaberglaube zu tun.

Sommermonate

Zwischen Juni und August steigen die Schadensmeldungen spürbar an. Unwetter wie Hagel und Starkregen, höheres Verkehrsaufkommen durch den Ferienreiseverkehr und vermehrte Einbrüche in leerstehenden Wohnungen sind die häufigsten Ursachen. Wetter und Jahreszeit – nicht Überzeugungen – sind die entscheidenden Faktoren.

Montage & Monatswechsel

Auch Montage (besonders zu Beginn und am Ende eines Monats) gehören statistisch zu den schadenreicheren Tagen. Berufsverkehr, das Wiederanlaufen nach dem Wochenende und schlicht mehr Aktivität im Alltag spielen dabei eine Rolle.

1. Januar & 1. August

Die höchsten Schadenspitzen wurden rund um den 1. Januar und den 1. August registriert – mit durchschnittlich über 2.000 Meldungen pro Tag. Silvesterbräuche, Böllereinsatz und der Start der Hochsaison machen sich hier deutlich bemerkbar.

Jahreszeit, Wetter und Wochentag sagen weit mehr über das Schadensrisiko aus als das Datum im Kalender.

Zahlt die Versicherung an einem Freitag, den 13.?

Diese Frage wird uns tatsächlich gestellt. Und wir können sie natürlich nur so beantworten:

Ja, selbstverständlich.

Für Versicherungen ist das Datum eines Schadensfalls vollständig irrelevant. Entscheidend ist ausschließlich, ob ein versicherter Schadensfall vorliegt und die vereinbarten Vertragsbedingungen erfüllt sind. Ob der Schaden an einem Freitag, dem 13., an einem Feiertag oder um drei Uhr morgens eintritt, spielt bei der Leistungsprüfung keine Rolle.

Das gilt für alle wesentlichen Bereiche:
  • Unfallversicherung:
    Unfälle passieren jederzeit und überall: Im Haushalt, beim Sport, im Straßenverkehr. Die Unfallversicherung greift unabhängig vom Datum, sofern die Vertragsbedingungen erfüllt sind.
  • Haushalts- und Eigenheimversicherung:
    Sachschäden wie Rohrbruch, Brand oder Sturmschäden sind nicht kalendergebunden. Maßgeblich ist allein, ob das Ereignis im versicherten Umfang liegt.
  • Rechtsschutzversicherung:
    Kommt es nach einem Schaden zu rechtlichen Auseinandersetzungen, bietet eine Rechtsschutzversicherung finanzielle Sicherheit, völlig unabhängig von Datum oder vermeintlichem Pech.

Was Versicherungen wirklich bewerten

Versicherungen arbeiten auf Basis klar definierter Kriterien. Begriffe wie „Pech“, „Glück“ oder „Unglückstag“ kommen darin schlicht nicht vor. Was bei der Leistungsprüfung zählt:

  • das konkrete Schadensereignis und seine Ursache
  • die Vertragslaufzeit und der Beginn des Versicherungsschutzes
  • der vereinbarte Versicherungsumfang
  • mögliche Ausschlüsse laut Polizze

Denn nur ein sachliches, nachvollziehbares System kann verlässlich und fair für alle Versicherten sein.

Das Gute an diesem System ist, Sie sind an allen (Unglücks)tagen versichert.


Lieber den richtigen Schutz statt falschen Aberglaubens

Vermeintliche Unglückstage wie ein Freitag, der 13., zeigen vor allem, wie stark Überzeugungen unser Gefühl von Sicherheit beeinflussen. Worauf es wirklich ankommt, ist ein passender Versicherungsschutz, der auch im Ernstfall greift. Unabhängig vom Kalenderblatt.

Nicht sicher, ob Ihr Schutz ausreicht?
Wir schauen das gerne gemeinsam mit Ihnen durch.